Neue Tierarzneimittelverordnung – Verwendung von Reserveantibiotika

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Im Januar 2022 tritt die neue Tierarzneimittelverordnung in Kraft, mit der die Verwendung von sog. Reserveantibiotika in der Tierhaltung zum Schutz der menschlichen Gesundheit signifikant eingeschränkt werden soll. Die EU-Komission hat einen Entwurf eines delegierten Rechtsaktes vorgelegt, der eine Festlegung von Kriterien für Reserveantibiotika vorsieht, die im Ergebnis jedoch weiterhin einen Einsatz dieser Wirkstoffe in der industriellen Intensivtierhaltung zulassen würden. Dagegen hat der Umwelt- und Gesundheitsausschuss der Europäischen Parlaments ein Veto eingelegt. Konkret fordert der Ausschuss die Einschränkung der AB-Behandlung mittels Reserveantibiotika für ganze Tiergruppen. Davon betroffen wäre vor allem die Geflügelhaltung,nicht jedoch die Möglichkeit der Behandlung von Einzeltieren.

Die Petition des bpt (Link) gegen den Einspruch ist deshalb sachlich falsch. Es ist nicht akzeptabel, dass der bpt und weite Teile der Tierärzteschaft bewusst Besitzer von Haus- und Hobbytieren verunsichern, Ängste schüren und die Sorgen der Tierbesitzer  um die Behandlungsmöglichkeiten für ihre Tiere instrumentalisieren.  Unweigerlich drängt sich nämlich der Verdacht auf, dass hinter der Aktion das ökonomische Interesse von Tierärzten am Fortbestand des Systems Massentierhaltung steckt .
Von dieser groß angelegten Kampagne der Tierärzteverbände und -kammern distanziert sich Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V. ausdrücklich.

Als Beitrag zur Versachlichung des Debatte verlinken wir ein Gutachten zur rechtlichen Einordnung des Einspruchs und Bewertung der dagegen gerichteten Kampagne (PDF).