Pressemitteilung zur Abstimmung über das Exportverbot von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen in 17 Nicht-EU-Länder

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Pressemitteilung der „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e. V.“

Wir „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft“ begrüßen es sehr, dass der Agrar- ausschuss im Bundesrat dem Parlament ein Exportverbot von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen in 17 Nicht-EU-Länder zur Abstimmung vorgeschlagen hat.

Ein solches Verbot ist längst überfällig! Rechtlich gibt es keine Hindernisse. Saudi-Arabien, VAE, Eritrea und die Mongolei sollten aber ebenfalls in die Liste der Hochrisikostaaten aufgenommen werden.

Diese Forderung beruht auf den folgenden 3 Tatsachen:

  1. den tage langen Transport per LKW und/ oder Schiff ohne Möglichkeit, den Tieren an zertifizierten Abladestationen entsprechende Ruhepausen zu gewähren oder sie adäquat versorgen zu können.
  2. der generell unklaren Versorgung europäischer Hochleistungsmilchkühe mit leistungsgerechtem Futter sowie die ungünstigen klimatischen Bedingungen außerhalb des Wohlfühloptimums zwischen -7 und+16Grad.
  3. auf fehlendes Tierschutzbewusstsein in den genannten Staaten, was während der Haltung und insbesondere bei der Schlachtung nicht mit europäischem Tierschutzrecht zu vereinbaren ist.

Außerdem muss sichergestellt werden, dass zukünftig andere europäische Länder nicht als Schlupfloch für Transporte in Drittländer außerhalb der EU dienen können.

Bundesministerin Klöckner steht jedoch auf der Bremse und möchte das Verbot nicht in die jetzt zur Überarbeitung anstehende Tierschutz-Transportverordnung aufnehmen.

Konsequent ist es deshalb, dass der Ausschuss dem Plenum empfiehlt, dem BMEL- Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Transportverordnung erst dann zustimmen, wenn darin das Exportverbot enthalten ist.

Empfehlung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung

Anstatt Lobbyinteressen zu bedienen, sollte Frau Klöckner sich daran erinnern, dass sie die zuständige Ministerin für Tierschutz ist.

Der Export lebender Tiere in Hochrisikostaaten ist unvereinbar mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz in Art.20a Grundgesetz.

Dr. Ines Advena

Pressesprecherin

 

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.