Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutzfragenträgt in erheblichem Maß dazu bei, die Bundesregierung neutral und fachkundig im Hinblick auf Tierschutzbelange zu beraten und immer wieder an das Staatsziel Tierschutz zu erinnern, das durch die Festschreibung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einen Wert und eine Aufgabe, aber auch eine Verpflichtung der handelnden Akteure darstellt, die insbesondere von der Bundesregierung ernst genommen werden muss – und umzusetzen ist. Die Bundestierschutzbeauftragte ist die einzige fachlich kompetente Stimme derjenigen , die ihre eigenen Interessen nicht einfordern können , die Tiere. Die Bundesregierung muss den Tierschutz ernst nehmen und darf diese Stelle nicht wegrationalisieren. Es ist eine Verpflichtung! Deshalb unterstützt TfvL die entsprechenden Appelle.
Offener Briefappell zur Weiterführung und Stärkung der Bundestierschutzbeauftragten (BTB)