Das Land Berlin hält zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für verfassungswidrig. Daher wird die Landesregierung mit einem Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Regelungen vorgehen. Der Antrag wird in den kommenden Tagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Hier geht es zum Bericht über die Pressekonferenz (PDF).
Normenkontrollantrag des Landes Berlin
on 11. Januar 2019
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