Berliner Senat beschließt Normenkontrollklage zur Mastschweinehaltung

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Der Berliner Senat wird die derzeit geltenden Vorschriften zur Haltung von Schweinen in Deutschland durch eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Berlin geht davon aus, dass die Nutztierhaltungsverordnung zur Schweinemast in Deutschland gegen das Tierschutzgesetz und somit gegen die Verfassung verstößt. Die Normenkontrollklage basiert auf einem Rechtsgutachten von Greenpeace aus dem Mai. Es belegt, dass die Schweinehaltung in Deutschland gegen den Tierschutz verstößt und so das Grundgesetz verletzt. Hier die heutige Pressemitteilung:

Pressemitteilung

Prüfung bundesrechtlicher Vorschriften: Schweine brauchen Platz

Der Berliner Senat hat auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, beschlossen, die bundesrechtlichen Vorschriften zur Haltung von Schweinen durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Senator Dr. Behrendt: „Schon eine Bauernregel sagt: Steht das Schwein auf einem Bein, ist der Schweinestall zu klein. Die Bedingungen in vielen deutschen Schweineställen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und auch gegen die Verfassung. Zwar wird im Land Berlin nur eine sehr geringe Zahl von Schweinen gehalten. Jedoch haben die Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher die berechtigte Erwartung, dass Tiere auch in der konventionellen Aufzucht so gehalten werden, dass ihre artspezifischen Grundbedürfnisse geachtet werden.“

Nach Artikel 20a des Grundgesetzes schützt der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Die Verfassung von Berlin sieht in Artikel 31 Absatz 2 vor, dass Tiere als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen sind.

Entgegen dieser Vorgaben verstoßen nach Auffassung vieler Experten die Vorschriften zur Haltung von Schweinen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung gegen die artspezifischen Grundbedürfnisse von Schweinen. Insbesondere ungenügendes Platzangebot, das Fehlen separater Liegeplätze und unzureichende Beschäftigungsmöglichkeiten drängen die Grundbedürfnisse unangemessen und damit tierschutzwidrig zurück.

Der Senat macht daher von seinem im Grundgesetz vorgesehenen Recht Gebrauch, die fraglichen Vorschriften durch einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Brux

Pressesprecher

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Salzburger Straße 21-25

10825 Berlin

Tel.: 030 9013 3633

E-Mail: pressestelle@senjustva.berlin.de

Facebook: www.facebook.com/senjustva/

https://www.berlin.de/sen/justva/

 

Greenpeace hat im Mai 2017 ein Rechtsgutachten zur Frage der Vereinbarkeit der Haltungsvorgaben für Mastschweine mit dem Tierschutzgesetz sowie zur Zulässigkeit einer Verschärfung der Haltungsvorgaben veröffentlicht. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Nutztierhaltungsverordnung für die Schweinemast gegen das Tierschutzgesetz und damit gegen die Verfassung verstößt. Der Berliner Justizsenator Dr. Dirk Behrendt (Bündnis 90/ Die Grünen) hatte daraufhin angekündigt zu prüfen, ob das Land Berlin eine Normenkontrollklage einreicht.

Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V. begrüßt die Entscheidung des Berliner Senats und hofft, dass das Verfassungsgericht die Klage annimmt.

Das Rechtsgutachten haben wir bereits am 1. Juni auf dieser Seite kommentiert. Hier noch einmal der Link zum Gutsachten:

https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/gutachten-schweine-tierhaltung_0.pdf