Deutschland will die Sau rauslassen…

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Pressemitteilung

Deutschland will die Sau rauslassen……aber dann bitte richtig!

Unter dem Titel „Sau rauslassen“ legt der Bund nach Initiative Niedersachsens einen Ausstiegsplan aus dem Kastenstand vor.

Ausgelöst durch das sogenannte „Magdeburger Urteil“, auf Initiative des niedersächsischen Landwirtschaftsministers und letztlich durch den Beschluss der letzten AMK (Agrarministerkonferenz) im Frühjahr in Hannover will Deutschland nun aus der Kastenstandhaltung aussteigen.

Bund und Länder haben sich gerade darauf geeinigt, dass Sauen zukünftig nicht mehr 35 Tage, sondern nur noch maximal 8 Tage in einem Kastenstand, in einem nahezu körpergroßen Metallkäfig, gehalten bzw. fixiert werden dürfen. Diese begrüßenswerte  Maßnahme bezieht sich aber lediglich auf die Haltung der Sauen während der Verweildauer im Deckzentrum, also um den Besamungstermin herum.

Von den ca. 5 Wochen um Geburtstermin und Säugezeit, die eine Sau im sogenannten Ferkelschutzkorb zubringen muss, ist nicht die Rede. Der Abferkelbereich ist leider nicht im Tierschutzkonsens enthalten.

Der Ferkelschutzkorb ist nämlich de facto auch nichts anderes als ein Kastenstand. Freies Abferkeln, genetisch festgelegte Verhaltensweisen wie Nestbaubauverhalten, ein sich Kümmern um die Nachkommenschaft kann nicht ausgelebt werden.

Der Ferkelschutzkorb ist keine Tierschutzmaßnahme wie immer gebetsmühlenartig von den Tierhaltern und Befürwortern dieser Zwangsmaßnahme dargestellt wird. Er dient einzig und allein dazu, eine Sau mit möglichst großem Wurf auf möglichst kleinem Raum ohne Ferkelverlust durch Erdrücken und damit ohne finanzielle Einbuße halten zu können.

Der Slogan „ die Sau rauslassen“ ist also nur bedingt richtig und suggeriert Verbrauchern wie Tierschützern eine artgerechte mindestens aber tiergerechte Haltung, die nach unserer Meinung so nicht existiert.

Wenn wir den von der Gesellschaft eingeforderten und dringend notwendigen Umbau der Nutztierhaltung ernsthaft umsetzen wollen – und dazu sind wir nach der Staatszielbestimmung „Tierschutz“ (GG, 20a) und dem Tierschutzgesetz verpflichtet –  sollten wir es von Grund auf tun. Nur dann ist es eine wirkliche Tierschutzmaßnahme und nur dann kann man auch von Planungssicherheit für Landwirte reden. Das hätte aber zur Folge, dass sowohl im Deckzentrum als auch im Abferkelbereich auf den Kastenstand bis auf kurzfristige Ausnahmen ( z.B. für eine tierärztliche Behandlung) verzichtet wird und dass Schweine zukünftig  grundsätzlich nur in Gruppen – wie auch jetzt schon außerhalb der Fixierungszeit im Kastenstand üblich –  gehalten werden dürften. Ebenso dürften die Tiere nicht mehr auf Spaltenböden, sondern nur noch auf Stroheinstreu und mit ausreichend zur Verfügung stehenden Platz gehalten werden.

Wenn wir diese Chance zum grundsätzlichen Umbau der Sauenhaltung jetzt verpassen, bleibt der Tierschutz an dieser Stelle Flickwerk und die Zukunft für Landwirte bleibt unkalkulierbar.