Gegen das Schweinesystem

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in dem gleichnamigen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 11. Oktober wird das Gerichtsurteil über Tierschützer kommentiert, die im Sommer 2013 nachts in eine Schweinemastanlage in Sachsen- Anhalt eingedrungen waren, um die Zustände dort zu dokumentieren.

Stalleinbrüche, um auf Missstände in der Tierhaltung aufmerksam zu machen, sind nicht neu. Diese Ereignisse häufen sich in der letzten Zeit und scheinen das Mittel der Wahl zu sein, wenn es darum geht, das Leiden der Tiere öffentlich zu machen. Tierschützer sehen sich als Stimme und Anwälte der Tiere und wollen das Leiden der Tiere beenden. Damit befinden sie sich auf dem Boden des Grundgesetzes und der „Staatszielbestimmung Tierschutz“. Landwirte hingegen pochen auf ihre ebenso grundgesetzlich verankerten Eigentumsrechte und bringen ein derartiges Vorgehen zur Anzeige.

Neu sind allerdings das Urteil, nämlich der Freispruch, und insbesondere die Urteilsbegründung in diesem speziellen Fall: „Das Handeln der Angeklagten sei nicht nur zu rechtfertigen, es sei ausdrücklich zu begrüßen, sagte der Vorsitzende Richter Ulf Majstrak „Das zentrale Argument der Angeklagten bzw. deren Verteidiger lautete, dass das Leid der Tiere unbestreitbar sei und dass dies seit Jahren von den deutschen Behörden unbeanstandet bleibe. Das Gericht folgte dieser Argumentation und erklärte, dass im Widerstreit der Interessen die verschiedenen Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden müssten. Dabei kommt der Vorsitzende Richter erstmalig zu dem Schluss, dass das Rechtsgut „Tierwohl“ höher einzustufen sei als das Rechtsgut „Hausfrieden“.

Wenn Veterinärämter und andere Organe der Landkreise ihrer Arbeit, also ihrer originären Aufgabe nicht nachkämen, dann sei das Engagement des einzelnen Bürgers gefordert. Diese Urteilsfindung ist bemerkenswert und lässt hoffen, dass zukünftig häufiger zugunsten der Tiere entschieden wird. Es bestätigt aber auch die Erfahrung, dass gesellschaftlicher Fortschritt meist nur durch zivilen Ungehorsam zu erreichen ist.