Kommentar zur Ablehnung des Vetos gegen den delegierten Rechtsakt ,Reserveantibiotika‘ der EU-Kommission

with Keine Kommentare

Eine andere Sichtweise in Verantwortung für Tier und Mensch

Kommentar

Am 16.September 2021 fand die Abstimmung des Europäischen Parlamentes über die zukünftig geltenden Kriterien für den Einsatz der sogenannten „Reserveantibiotika“ statt.

Leider fand das von der Fraktion der Grünen eingebrachte „Veto“, ein sinnvoller Gegenvorschlag zur Vorlage der Kommission, dabei keine Mehrheit.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen, kommentiert die Parlamentsentscheidung folgendermaßen:

„…..mit seinem Votum  hat das  Europäische  Parlament  der EU –Kommission  grünes Licht gegeben für die Erarbeitung der Liste derjenigen Antibiotika, die ab Januar 2022 als Reserveantibiotika allein der Behandlung  von Menschen vorbehalten sein werden. Alle Stoffe, die auf dieser Liste landen, sind dann radikal für alle Tiere, egal welcher Spezies und welcher Haltungsform, gesperrt……..“

Teile der organisierten Tierärzteschaft wie z.B. der Bundesverband praktizierender Tierärzte (BpT) haben mit ihrer Medienkampagne einen Pyrrhussieg errungen. Denn ob es ein strahlender Sieg für den Erhalt der Antibiotika als wirksame Medikamente  für Mensch und Tier und damit auch weiterhin für die Behandlung von Tieren sein wird, steht in den Sternen und ist jetzt von der Gunst, der Einsicht und der Fachkompetenz der EU Kommission abhängig. Zu befürchten ist, dass die Lobbyisten mit dem größten Einfluss und der größten Durchsetzungskraft ihre Interessen durchbringen. Es steht also Humanmedizin versus Tiermedizin. Damit ist ein ethisch und wissenschaftlich nicht vertretbarer Zustand erreicht.

Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V. hat das Veto unterstützt, weil sich damit die einmalige Gelegenheit eröffnet hätte, nochmal neu zu verhandeln und sowohl den Erhalt der Antibiotika für die Einzeltierbehandlung zu sichern als auch mit erheblich restriktiverer Anwendung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung dem „Tierwohl“ Rechnung zu tragen, denn Antibiotika dürfen nicht der Kompensation  krankmachender Haltungsbedingungen dienen.

Wie auch immer die Liste, die im Januar 2022 präsentiert werden wird, ausfällt, eins ist klar – es wird eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera sein.

Kommen nur wenige Antibiotikaklassen auf die „Liste“, bleibt alles wie es ist, und es können weiterhin ganze Tierpopulationen in Großmastanlagen mit AB behandelt werden – eine Situation, die die Resistenzlage weiter verschärfen wird, die medizinisch unhaltbar und ethisch verwerflich ist. 

Aber genau dieses scheint die Hoffnung des BpT zu sein, damit es für Großtierpraktiker unter dem Vorwand Schmerzen, Leiden und Schäden von Tieren abzuwenden, auch weiter möglich bleibt einen großen Teil des Verdienstes über den Verkauf von Antibiotika zu generieren. Es geht hier offensichtlich nicht um den Schutz der Tiere, wie vorgegaukelt wurde, sondern um die Sicherung eigener Interessen.

Fällt aber die „Liste“ der für den Menschen reservierten Wirkstoffe sehr ausführlich und umfangreich aus, kann das in der Tat dazu führen, dass Heim – und Haustiere nicht mehr damit behandelt werden können. Und dann hätte der BpT genau das erreicht, was er mit seiner Kampagne doch angeblich verhindern wollte.

Mit dieser Vorgehensweise hat der BpT langfristig dem Ansehen der Tierärzteschaft geschadet und wird der Verantwortung eines ärztlichen Berufes nicht gerecht.

Dr. Claudia Preuß Ueberschär

Vorsitzende  Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.