Ökonomische Interessen als „vernünftiger Grund“ zur Tötung?

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In dem am 12.September veröffentlichten Artikel Der „vernünftige Grund“ im Tierschutzgesetz – zugleich Besprechung der Küken-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW wird am Beispiel des in Münster ergangenen Urteils das Konzept des „vernünftigen Grundes“ analysiert. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass wirtschaftliche Nachteile nicht als vernünftige Gründe anerkannt werden können, die Tötung der Küken folglich rechtswidrig ist. (Hier geht es direkt zum Artikel als pdf)

Zum Autor:

Prof. Günter Hager, geboren 1943; 1968 Studium der Rechtswissenschaften in München und Freiburg; 1974 Promotion und 1978 Habilitation in Freiburg; 1980 Professor an der Universität Marburg; 1992 Professor an der Universität Jena; 1995 Professor an der Universität Freiburg; 2001 Direktor des Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht Abt. I an der Universität Freiburg; seit 2011 im Ruhestand.

Prof. Hager beschäftigt sich seit seinem Ruhestand intensiv mit tierschutzrechtlichen Fragestellungen.

Er ist Autor des Buches „Das Tier in Ethik und Recht“ (Mohr Siebeck 2015), in welchem er auch aktuell in der Diskussion stehende Themen wie z.B. die Kastenstandhaltung von Sauen aus rechtlicher und ethischer Sicht beleuchtet. Das Potential des Tierschutzrechts reiche weiter als der heute praktizierte Tierschutz. Ursächlich für die Mängel in der Tierschutzpraxis seien gravierende Vollzugsdefizite.  Am Ende seines Buches betont Prof. Hager zusammenfassend, dass die Fortbildung des Rechts einer Orientierung bedürfe. Ethik und Recht des Tierschutzes seien eng verknüpft. Bei der Fortbildung des Rechts komme der Ethik eine Leitfunktion zu.

Anlässlich einer gemeinsamen wissenschaftlichen Tagung der Rechtsanwaltskanzlei Röttgen, Kluge & Hund, der Forschungsplattform Recht der Humboldt Universität Berlin, der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt sowie der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz referierte er über „Die tierschutzrechtliche Verbandsklage – rechtspolitische Diskussion“. Auf dieser Tagung im Juni diesen Jahres in der Humboldt Graduate School, Berlin, diskutierten  Vertreter von Rechtswissenschaft, Politik, Tierschutz und Veterinärmedizin  verschiedene Aspekte und ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit einer Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen auf Landes- und Bundesebene.

Beitragsbild auf Startseite:  Dirk Gießelmann, soylent-network.com