Rechtsgutachten: Verbot von Reserveantibiotika in Deutschland ist möglich

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Ein für den Verein „Ärzte gegen Massentierhaltung“ erstelltes Rechtsgutachten zum Antibiotikaeinsatz
in der landwirtschaftlichen Tierhaltung kommt zu folgendem Schluss:

Ein Verbot von Reserveantibiotika in Deutschland ist

  • sowohl unions- als auch verfassungsrechtlich möglich
  • und darüber hinaus verfassungsrechtlich geboten.

In der ausführlichen Begründung wird dargestellt, dass die deutsche Gesetzgebung aufgrund der großen Gefahr durch multiresistente Bakterien zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems verpflichtet ist, die Reserveantibiotika nach der Liste der WHO („highest priority critically important antimicrobials“) in der nahrungsindustriellen Tierhaltung zu verbieten.

Lesen Sie hier das Rechtsgutachten (Link).