„Wie kommt der Tierschutz in den Stall?“

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„Wie kommt der Tierschutz in den Stall?“

Diese Frage, die auch Thema der Jahrestagung unter maßgeblicher Beteiligung des Vereins „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft“, die im März 2019 mit zahlreichen tiermedizinischen und juristischen Fachleuten stattfand, bringt die Problematik im Tierschutz der landwirtschaftlichen Nutztiere auf den Punkt.

Vor Beantwortung der Frage, wie der Tierschutz in den Stall kommt, gehört die Frage, wie der Tierschutz in die Gerichtssäle kommt und was dort mit ihm geschieht. Außer Zweifel steht, daß dem Tierschutz in den Gerichtssälen bislang viel zu wenig Beachtung geschenkt wurde.

Was viele nicht wissen: Das Tierschutzgesetz ist im sog. Nebenstrafrecht angesiedelt und führt dort ein regelrechtes Schattendasein. Es spielt in der jurischtischen Ausbildung daher ebensowenig eine Rolle wie im Alltag von Staatsanwälten und Richtern.

Als ein Rechtsgut von Verfassungsrang betrifft Tierschutz aber jeden Einzelnen von uns, nicht nur die gewerbsmäßig mit Nutztieren beschäftigten Personen und Betriebe.
Eine Eingliederung in das Strafgesetzbuch, also das Kernstrafrecht, ist deshalb längst überfällig und würde den Tierschutz dort platzieren, wo er gemäß dem Artikel 20a des Grundgesetzes in einer modernen und zivilisierten Gesellschaft hingehört.

Lesen Sie bitte hierzu das Gutachten „Reform desTierschutzkriminalstrafrechts“ von Prof. Jens Bülte.