Pressemitteilung zum Urteil des OVG Münster zur Tötung von Eintagsküken
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag, 20.05.2016, in zweiter Instanz entschieden, dass das massenhafte Töten männlicher Küken, die zum Eierlegen nicht in der Lage sind, nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt, weil diese Küken für Brütereien bzw. Geflügelmast „wertlos“ sind! Dass … Weiterlesen